Mindestlohn ab 2022
16956
post-template-default,single,single-post,postid-16956,single-format-standard,bridge-core-3.1.3,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-theme-ver-30.2,qode-theme-bridge,disabled_footer_bottom,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.8,vc_responsive
 

Mindestlohn ab 2022

 

Anhebung des Mindestlohns ab dem 01.01.2022 und ab dem 01.07.2022

Erneut wird in 2022 der Mindestlohn gleich zweimal angehoben.

Ab dem 01.01.2022 wird der Mindestlohn von bisher 9,60 € auf 9,82 € und dann ab dem 01.07.2022 auf 10,45 € (brutto je Zeitstunde) angepasst.

Zu den Aufzeichnungspflichten, den Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigung und den Ausnahmeregelungen dürfen wir Sie auf unsere bisherigen Informationen zum Thema Mindestlohn hinweisen.

Insbesondere bei den Mini-Jobbern müssen Sie die Auswirkungen prüfen, denn arbeiten diese regelmäßig mehr als 45,82 Stunden bzw. ab 01.07.2021 dann mehr als 43,06 Stunden pro Monat, würde sich unter Berücksichtigung des jeweils neuen Mindestlohns ein Monatslohn über 450,00 Euro ergeben und die Beschäftigung wäre dann sozialversicherungspflichtig!